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   VG Hannover, 15.08.2022 - 1 A 4213/20   

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VG Hannover, 15.08.2022 - 1 A 4213/20 (https://dejure.org/2022,47886)
VG Hannover, Entscheidung vom 15.08.2022 - 1 A 4213/20 (https://dejure.org/2022,47886)
VG Hannover, Entscheidung vom 15. August 2022 - 1 A 4213/20 (https://dejure.org/2022,47886)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    AO § 130; AO § 162 Abs. 1; AO § 173
    Absetzung; Absetzungsmenge; Abwassergebühr; Gartenwasserzähler; Schätzung; Schmutzwassergebühr; Zwischenzähler; Absetzung von für die Gartenbewässerung verwendeten Wassermengen bei der Bemessung von Schmutzwassergebühren

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Hannover, 02.12.2021 - 1 A 1252/20

    Schätzung; Schätzungsbefugnis; Schmutzwassergebühr; Selbstablesung; Wasserzähler

    Auszug aus VG Hannover, 15.08.2022 - 1 A 4213/20
    Es drängt sich nämlich insoweit eine Parallele zur Schätzung des Wasserverbrauchs in den Fällen auf, in denen ein Hauptwasserzähler zwar nicht fehlerhaft anzeigt, der angezeigte Wasserverbrauch aber ersichtlich nicht im letzten Erhebungszeitraum angefallen ist, weil in der Vergangenheit falsch abgelesen wurde (vgl. dazu Urt. d. Kammer v. 02.12.2021 - 1 A 1252/20 -, juris m. w. N.).

    Satzungsrechtliche Schätzungstatbestände für "typische" Situationen - wie hier etwa in § 14 Abschnitt 1 Abs. 2 ABAS für den Fall, dass der Wasserzähler nicht richtig oder überhaupt nicht anzeigt - sind nicht abschließend und sperren die gesetzliche Regelung in § 11 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b und Abs. 6 NKAG i. V. m. § 162 Abs. 1 AO nicht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 19.12.2018 - 9 LA 48/18 -, juris Rn. 20 f.; Urt. d. Kammer v. 02.12.2021 - 1 A 1252/20 -, juris Rn. 15; vgl. aber OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 07.10.2021 - 2 MB 3/21 -, juris Rn. 14, das von einem abschließenden Charakter der satzungsrechtlichen Schätzungstatbestände auszugehen scheint).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2012 - 9 A 2646/11

    Für Wasser, das nachweislich zur Gartenbewässerung verwendet worden ist, dürfen

    Auszug aus VG Hannover, 15.08.2022 - 1 A 4213/20
    Der - auch von der Beklagten gewählte - Frischwassermaßstab als Gebührenmaßstab für die Abwassergebühr ist nämlich als Wahrscheinlichkeitsmaßstab nur zu rechtfertigen, wenn die Gebührensatzung die Möglichkeit vorsieht, nachweisbar in erheblichem Umfang nicht in die Kanalisation eingeleitete Wassermengen abzusetzen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.03.1995 - 8 N 3/93 -, juris Rn. 16; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 15.12.2016 - 4 L 162/15 -, juris Rn. 25); die durch die Absetzbarkeit nicht in die Abwasserkanalisation eingeleiteter Frischwassermengen bewirkte Verfeinerung des an die bezogene Frischwassermenge anknüpfenden Wahrscheinlichkeitsmaßstabes ist rechtlich geboten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 03.12.2012 - 9 A 2646/11 -, juris Rn. 71).
  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von

    Auszug aus VG Hannover, 15.08.2022 - 1 A 4213/20
    Der - auch von der Beklagten gewählte - Frischwassermaßstab als Gebührenmaßstab für die Abwassergebühr ist nämlich als Wahrscheinlichkeitsmaßstab nur zu rechtfertigen, wenn die Gebührensatzung die Möglichkeit vorsieht, nachweisbar in erheblichem Umfang nicht in die Kanalisation eingeleitete Wassermengen abzusetzen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.03.1995 - 8 N 3/93 -, juris Rn. 16; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 15.12.2016 - 4 L 162/15 -, juris Rn. 25); die durch die Absetzbarkeit nicht in die Abwasserkanalisation eingeleiteter Frischwassermengen bewirkte Verfeinerung des an die bezogene Frischwassermenge anknüpfenden Wahrscheinlichkeitsmaßstabes ist rechtlich geboten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 03.12.2012 - 9 A 2646/11 -, juris Rn. 71).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2016 - 4 L 162/15

    Absetzung von Wassermengen nach Wasserrohrbruch bei Bemessung der Abwassergebühr

    Auszug aus VG Hannover, 15.08.2022 - 1 A 4213/20
    Der - auch von der Beklagten gewählte - Frischwassermaßstab als Gebührenmaßstab für die Abwassergebühr ist nämlich als Wahrscheinlichkeitsmaßstab nur zu rechtfertigen, wenn die Gebührensatzung die Möglichkeit vorsieht, nachweisbar in erheblichem Umfang nicht in die Kanalisation eingeleitete Wassermengen abzusetzen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.03.1995 - 8 N 3/93 -, juris Rn. 16; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 15.12.2016 - 4 L 162/15 -, juris Rn. 25); die durch die Absetzbarkeit nicht in die Abwasserkanalisation eingeleiteter Frischwassermengen bewirkte Verfeinerung des an die bezogene Frischwassermenge anknüpfenden Wahrscheinlichkeitsmaßstabes ist rechtlich geboten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 03.12.2012 - 9 A 2646/11 -, juris Rn. 71).
  • OVG Sachsen, 27.07.2020 - 5 A 558/18

    Rechtssicherheit; Vertrauensschutz; Einzelfallgerechtigkeit; Bestandskraft

    Auszug aus VG Hannover, 15.08.2022 - 1 A 4213/20
    Dementsprechend sind die von den Klägern thematisierten Vorschriften in §§ 48, 49 VwVfG für den von der Beklagten erlassenen Änderungsbescheid von vornherein nicht einschlägig (vgl. zur insoweit vergleichbaren Rechtslage in Sachsen: Sächs. OVG, Beschl. v. 27.07.2020 - 5 A 558/18 -, juris Rn. 8 f.).
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2018 - 9 LA 48/18

    Abwassergebühren; Heilung; Rückwirkung; Satzungsmangel; Schätzung;

    Auszug aus VG Hannover, 15.08.2022 - 1 A 4213/20
    Satzungsrechtliche Schätzungstatbestände für "typische" Situationen - wie hier etwa in § 14 Abschnitt 1 Abs. 2 ABAS für den Fall, dass der Wasserzähler nicht richtig oder überhaupt nicht anzeigt - sind nicht abschließend und sperren die gesetzliche Regelung in § 11 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b und Abs. 6 NKAG i. V. m. § 162 Abs. 1 AO nicht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 19.12.2018 - 9 LA 48/18 -, juris Rn. 20 f.; Urt. d. Kammer v. 02.12.2021 - 1 A 1252/20 -, juris Rn. 15; vgl. aber OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 07.10.2021 - 2 MB 3/21 -, juris Rn. 14, das von einem abschließenden Charakter der satzungsrechtlichen Schätzungstatbestände auszugehen scheint).
  • VGH Bayern, 20.09.2019 - 4 ZB 19.572

    Nacherhebung zu gering festgesetzter Kommunalabgabe - Zweitwohnungssteuer

    Auszug aus VG Hannover, 15.08.2022 - 1 A 4213/20
    Zwar enthält die Festsetzung einer Gebühr regelmäßig nicht die begünstigende Regelung, dass eine höhere Gebühr nicht geschuldet werde, so dass eine Nacherhebung in den Fällen einer zu niedrig festgesetzten Kommunalabgabe grundsätzlich zulässig und im Interesse eines rechtsstaatlichen, am Gleichheitsgrundsatz orientierten Verwaltungsvollzugs sogar geboten ist (vgl. etwa Bayer. VGH, Beschl. v. 20.09.2019 - 4 ZB 19.572 -, juris Rn. 13 m. w. N.), wenn nicht nach dem spezifischen Kommunalabgabenrecht des Landes die Vorschriften der Abgabenordnung über eine erhöhte Bestandskraft von Steuerbescheiden (vgl. insbesondere die "Änderungssperre" in § 173 AO) Anwendung finden, was in Niedersachsen aber nicht der Fall ist.
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.10.2021 - 2 MB 3/21

    Auslegung eines Stundungsantrages in ein vorläufiges Rechtsschutzbegehren; Fehlen

    Auszug aus VG Hannover, 15.08.2022 - 1 A 4213/20
    Satzungsrechtliche Schätzungstatbestände für "typische" Situationen - wie hier etwa in § 14 Abschnitt 1 Abs. 2 ABAS für den Fall, dass der Wasserzähler nicht richtig oder überhaupt nicht anzeigt - sind nicht abschließend und sperren die gesetzliche Regelung in § 11 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b und Abs. 6 NKAG i. V. m. § 162 Abs. 1 AO nicht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 19.12.2018 - 9 LA 48/18 -, juris Rn. 20 f.; Urt. d. Kammer v. 02.12.2021 - 1 A 1252/20 -, juris Rn. 15; vgl. aber OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 07.10.2021 - 2 MB 3/21 -, juris Rn. 14, das von einem abschließenden Charakter der satzungsrechtlichen Schätzungstatbestände auszugehen scheint).
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